Verkaufen im Alter
Verkaufen im Alter: kleiner wohnen, gut geplant
Die Kinder sind aus dem Haus, die Treppe wird steiler, der Garten mehr Arbeit als Freude. Viele Eigentümer ab 60 überlegen, ob sie verkaufen und kleiner wohnen. Hier steht, was dabei wichtig ist und wie wir Sie begleiten.
Erst die Wohnung finden, dann verkaufen?
Die meisten Eigentümer möchten wissen, wohin sie ziehen, bevor sie ihr Haus oder ihre große Wohnung verkaufen. Das ist verständlich und lässt sich planen. Wichtig ist eine ehrliche Bewertung am Anfang: Mit einer realistischen Zahl wissen Sie, was Sie für die neue Wohnung ausgeben können, ob zur Miete oder zum Kauf.
Im Kaufvertrag lässt sich ein späterer Übergabetermin vereinbaren, zum Beispiel drei oder sechs Monate nach dem Notartermin. So bleibt Zeit für den Umzug, und Sie müssen nicht zweimal umziehen.
Der Umzug: in Ruhe und mit Hilfe
Nach dreißig oder vierzig Jahren in einem Haus ist das Ausräumen oft der schwerste Teil. Fangen Sie früh an, Raum für Raum. Was in die neue Wohnung soll, misst man am besten vorher aus.
Auf Wunsch nennen wir Ihnen Umzugsfirmen und Dienstleister für Haushaltsauflösungen aus Hamburg und stimmen die Termine mit dem Verkauf ab. Die Entscheidung, wen Sie beauftragen, treffen Sie.
Verkaufen und wohnen bleiben: Wohnrecht
Manche Eigentümer möchten verkaufen, aber in ihrer Wohnung bleiben. Das geht mit einem Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen wird. Sie wohnen dann weiter in der Immobilie, der Käufer wird Eigentümer.
Ein Wohnrecht senkt den Preis, den Käufer zahlen, und der Kreis der Käufer wird kleiner, denn sie können die Immobilie erst später selbst nutzen. Wie hoch der Abschlag ist, hängt vor allem von Ihrem Alter und dem Wert der Immobilie ab. Das sollten Sie vor dem Verkauf genau durchrechnen lassen.
Nießbrauch: wohnen oder vermieten
Der Nießbrauch geht weiter als das Wohnrecht: Sie dürfen die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und behalten die Mieteinnahmen. Er wird häufig gewählt, wenn eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder übertragen wird.
Ob Wohnrecht, Nießbrauch, Schenkung oder ein klassischer Verkauf für Sie der bessere Weg ist, hängt von Ihrer familiären und steuerlichen Lage ab. Das klären Sie am besten mit einem Notar und einem Steuerberater. Wir sagen Ihnen, was die Immobilie in jedem dieser Fälle am Markt wert ist.
Ein Zeitplan, der sich bewährt hat
Etwa sechs bis zwölf Monate vor dem gewünschten Umzug: Bewertung vor Ort und ein erstes Gespräch über Ihre Pläne. Danach Unterlagen zusammenstellen, die wir zum großen Teil für Sie besorgen.
Drei bis sechs Monate vorher: Fotos, Exposé und Vermarktung, auf Wunsch diskret ohne Portale. Besichtigungen bündeln wir, damit Sie nicht jede Woche Besuch haben.
Zum Notartermin begleiten wir Sie. Den Übergabetermin legen Sie so, dass er zu Ihrem Umzug passt.
Wer mitentscheidet
Oft möchten Kinder oder andere Angehörige bei den Gesprächen dabei sein. Das ist uns recht: Wir nehmen uns Zeit, erklären jeden Schritt und schicken Ihnen alles Wichtige auch schriftlich. Sie entscheiden, wer wann informiert wird.
Dieser Text ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Wohnrecht, Nießbrauch, Schenkung oder Erbe sprechen Sie bitte auch mit einem Notar oder Steuerberater.
Bewertung
Erst einmal nur wissen, was Ihre Immobilie wert ist?
Wir kommen zu Ihnen, nehmen uns Zeit und sagen Ihnen ehrlich, was wir erwarten. Danach entscheiden Sie in Ruhe, ob und wann Sie verkaufen.
Täglich 9 bis 22 Uhr. Außerhalb dieser Zeit antworten wir am nächsten Tag bis 10 Uhr.